Leistungen
Die Höhe des Honorars ist abhängig von der Art der Veranstaltung, von der Anzahl der TeilnehmerInnen und vom Aufwand, den das Thema erfordert. Im Honorar inbegriffen sind:
ein Vorgespräch, die Themenentwicklung sowie eine Kopiervorlage für die Unterlagen der TeilnehmerInnen. Die Herstellung der Unterlagen und deren Kosten übernimmt der Auftraggeber. Die Lieferung eines Abstracts, einer schriftlichen Komplettfassung, eines Protokolls, einer Dokumentation oder eines Skriptums ist im Honorar nicht inbegriffen und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Urheberrecht
Das Urheberrecht liegt bei der Auftragnehmerin, eine Werknutzung muss gesondert vereinbart werden. Power Point Präsentationen und OH-Folien werden nur mit gesonderter Vereinbarung als Seminarunterlage oder als Dokumentation zur Verfügung gestellt. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, diese ohne ausdrückliche Erlaubnis für welche Zwecke auch immer zu verwenden oder an Dritte weiter zu geben.
Freigabe
Alle schriftlichen Informationen und Fotos, die der Auftraggeber über die Auftragnehmerin an die Öffentlichkeit bringt, wie Einladungen, Prospekte, Plakate, Emails, Pressemeldungen, müssen vorher von der Auftragnehmerin freigegeben werden.
Stornobedingungen
Ab Auftragsbestätigung ist der gebuchte Termin verbindlich. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist eine kostenlose Absage durch den Auftraggeber bis drei Wochen vor dem Termin möglich. Danach wird das vereinbarte Honorar ohne Spesen fällig. Die Auftragnehmerin übernimmt bei Krankheit oder Verhinderung keinerlei Verpflichtung zurSchadensersatzleistung, sie wird jedoch einen Ersatztermin anbieten.
Anforderungen
Vier Wochen vor dem Termin wird das Sekretariat der Auftragnehmerin die technischen und räumlichen Anforderungen sowie die Reiseplanung mit dem Organisationsverantwortlichen des Auftraggebers abstimmen.






